ersitzen

ersitzen
er|sịt|zen 〈V. tr. 242; hatdurch langes Warten, lange Nutznießung erwerben (Anspruch)

* * *

er|sịt|zen <unr. V.; hat [mhd. ersitzen = durch Sitzen erwerben]: 1. (abwertend) durch Sitzen, durch bloße Anwesenheit erwerben: er hat sich <Dativ> seine Beförderung nur ersessen; in der Beamtenlaufbahn ersessene Kenntnisse (Tucholsky, Werke II, 103). 2. (Rechtsspr.) durch langjährigen gutgläubigen Besitz od. entsprechende Nutznießung erwerben: sein Grundbesitz ist ersessen; dank ersessener Rechte (A. Zweig, Grischa 75).

Universal-Lexikon. 2012.

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